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Gesetzliche Altersvorsorge

Unter der gesetzlichen Altersvorsorge versteht man in Deutschland in erster Linie die gesetzliche Rentenversicherung. Mit ihr kommt nur der Arbeitnehmer in Berührung, welcher in einem Angestelltenverhältnis arbeitet. Die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Entwicklung in der Vergangenheit wollen wir nachfolgend etwas näher beleuchten.

Die gesetzliche Rentenversicherung

In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung ein fester Bestandteil des Sozialversicherungssystems und besteht bereits seit über 120 Jahren. Als Pflichtversicherung dient sie der Absicherung des Altersruhestands von Arbeitnehmern.

Das Umlageverfahren

Um aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein langfristig funktionsfähiges, generationenübergreifendes Modell zu schaffen, liegt ihr ein spezielles Prinzip zu Grunde – das so genannte Umlageverfahren. Dieses sieht vor, dass die heute berufstätigen Arbeitnehmer durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung die Bezüge der heutigen Rentner finanzieren. Das Prinzip setzt sich von Generation zu Generation fort, so dass die heute berufstätigen Arbeitnehmer ihre Rentenbezüge durch die nächste Generation von Arbeitnehmern finanziert bekommen werden. Aus diesen Umständen ergibt sich auch der Name „Umlageverfahren“, da hierbei das vorhandene Kapital jeweils von einer auf die nächste Generation umgelegt wird.

Es handelt sich bei diesem Verfahren um ein ausgeklügeltes und recht weit entwickeltes Modell, das jedoch einen gravierenden Nachteil aufweist. Das Umlagesystem funktioniert nur so lange, wie sich die Zahl der aktuell tätigen Arbeitnehmer und die der momentan in Rente befindlichen Personen in etwa die Waage hält. Driften jedoch die Zahlen über einen längeren Zeitraum deutlich auseinander, entsteht ein Ungleichgewicht, das verheerende Folgen nach sich ziehen kann. Dies passiert insbesondere dann, wenn die Anzahl der Rentner kontinuierlich steigt, sich die Anzahl der Arbeitnehmer aber nicht entsprechend mit entwickelt oder sogar geringer wird. Mittel- und langfristig läuft das System in diesem Fall darauf hinaus, dass zu wenige Arbeitnehmer zu viele Rentner finanzieren müssten – ein aussichtsloses Unterfangen.

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In Deutschland sind wir seit einigen Jahren genau in einer solchen Situation. Durch die geburtenschwachen Nachkriegsjahrgänge, die insbesondere in den siebziger Jahren ihren Höhepunkt erreichten, kommen nicht genug neue Arbeitnehmer nach, die zukünftige Rentenempfänger in vollem Umfang finanzieren können. Verstärkend hinzu kommt noch die ständig steigende Überalterung der deutschen Bevölkerung. Die Menschen werden also immer älter, somit gibt es immer mehr Rentner. Auf der anderen Seite kommen aber immer weniger Arbeitnehmer nach. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dieses Ungleichgewicht auf Dauer nicht mehr ausgleichen können.

Gegenmaßnahmen

Da diese gefährliche Entwicklung schon seit einigen Jahren bekannt ist, versucht der Staat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, entgegenzusteuern. Dies soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Rentenbeträge in Zukunft nicht mehr erhöht, sondern eher gesenkt werden und darüber hinaus das Renteneintrittsalter in regelmäßigen Abständen angehoben wird. Für die Rentner ergeben sich daraus ausschließlich Nachteile. Einziger Ausgleich von Seiten des Staates soll das Altersteilzeitgesetz darstellen, nach dem Arbeitnehmer ab einer bestimmten Altersgrenze ihre Arbeitszeit reduzieren und damit einen gleitenden Übergang in die Rente vollziehen können. Experten sehen jedoch darin keine geeignete Ausgleichsmaßnahme.

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Waisen- und Hinterbliebenenrente

Neben den normalen Rentenzahlungen ist die gesetzliche Rentenversicherung auch für Waisen- und Hinterbliebenenrenten zuständig. Auch im Falle von Arbeitsunfähigkeit, die als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls eingetreten ist, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen an ihre Mitglieder aus. Man spricht dabei auch von einer Erwerbsminderungsrente.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Für Arbeitnehmer sieht es grundsätzlich so aus, dass der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt, während die andere Hälfte selbst dazu gesteuert werden muss. Um die Zahlungen muss sich der Arbeitnehmer allerdings nicht kümmern, diese werden automatisch vom Arbeitgeber jeden Monat im Rahmen der Sozialabgaben vorgenommen.

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